Softwarevertrag

Softwarevertrag
Softwarevertrag
 
['sɔftweə-], Vertrag über die entgeltliche Nutzung oder Überlassung von Computersoftware. Der Softwarevertrag ist gesetzlich nicht als eigener Vertragstyp geregelt, seine rechtliche Einordnung ist daher schwierig. Die dauerhafte Überlassung vorgefertigter Standardsoftware wird überwiegend als Sachkauf, vereinzelt als Rechtskauf beziehungsweise Kauf eines Immaterialgutes angesehen, während die individuelle Erstellung spezieller Programme einen Werkvertrag darstellt. Wird die Software nur zeitweise überlassen, kann ein Miet- oder Leasingvertrag vorliegen (Shareware).

Universal-Lexikon. 2012.

Игры ⚽ Нужна курсовая?

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Reto Hilty — Reto M. Hilty (* 27. Januar 1958 in Zürich) ist Rechtswissenschaftler und Direktor am Max Planck Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs und Steuerrecht in München. Biographie Hilty studierte Maschinenbau an der ETH Zürich bis zum ersten… …   Deutsch Wikipedia

  • Reto M. Hilty — (* 27. Januar 1958 in Zürich) ist Rechtswissenschaftler und Direktor am Max Planck Institut für Immaterialgüter und Wettbewerbsrecht in München. Biographie Hilty studierte Maschinenbau an der ETH Zürich bis zum ersten Vordiplom und sodann… …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”