- Softwarevertrag
- Softwarevertrag['sɔftweə-], Vertrag über die entgeltliche Nutzung oder Überlassung von Computersoftware. Der Softwarevertrag ist gesetzlich nicht als eigener Vertragstyp geregelt, seine rechtliche Einordnung ist daher schwierig. Die dauerhafte Überlassung vorgefertigter Standardsoftware wird überwiegend als Sachkauf, vereinzelt als Rechtskauf beziehungsweise Kauf eines Immaterialgutes angesehen, während die individuelle Erstellung spezieller Programme einen Werkvertrag darstellt. Wird die Software nur zeitweise überlassen, kann ein Miet- oder Leasingvertrag vorliegen (Shareware).
Universal-Lexikon. 2012.